Hinweisgebersystem Emil Löffelhardt GmbH & Co. KG
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Geldwäsche →
Geldwäscher versuchen, kriminell erwirtschaftete Vermögenswerte in den Finanzkreislauf einzuschleusen. Das kann zB passieren, indem man ein Konto zur Verfügung stellt, über das illegale Gelder geschleust werden, oder indem man Vermögenswerte ankauft, die aus illegaler Quelle stammen. In der Regel geht es hier um Verstöße nach § 261 StGB oder gegen Vorschriften aus dem GwG.
Unterschlagung; Betrug oder Untreue →
Hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Zum Beispiel: 
  • Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
  • Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
  • persönliche Bereicherung
Kartell- und Wettbewerbsrecht →
Hierzu zählen Verstöße, die der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt entgegenwirken. Eine wettbewerbswidrige Situation liegt bspw. bei Absprachen bzw. einem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen Unternehmen und dessen Konkurrenten vor.
Arbeitsrechtsverstöße, Belästigung und Diskriminierung →
Dazu zählen Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte. Zum Beispiel: 
  • Diskriminierung
  • Mobbing
  • Ungleichbehandlung
  • Belästigungen
  • respektloser Umgang
  • Arbeitszeitverstöße
Sonstige →
Diebstahl →
Bestechung und Korruption →